Stiftungszweck
Grundsätzliches
Die Stiftung für junge Musiktalente möchte hochbegabten Musiktalenten im klassischen Bereich einen Soloauftritt vor allem in Meggen verschaffen.
Die ausgewählten Talente (normalerweise zwei pro Jahr) erhalten zunächst Gelegenheit zu einem kammermusikalischen Auftritt im Rahmen einer Matinee (z.B. in der St. Charles Hall vor rund 100 Personen) und im darauf folgenden Jahr zu einem Soloauftritt mit Orchester im grossen Gemeindesaal (Orchesterkonzert vor rund 300 Personen).
Keine Vergabungen.
Auswahl der Jungsolisten bzw. Jungsolistinnen
Sie erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Jedes Jahr wird vor Ostern der Preis der Stiftung für junge Musiktalente (= Einladung an eine Matinee und ein Jahr später zu einem Solokonzert mit Orchester) an den Schweizer Musikhochschulen (MHS) ausgeschrieben.
Aus den von den MHS mit einer Empfehlung fristgerecht und vollständig dokumentierten bei uns eingereichten Bewerbungen werden jeweils bis Ende August die zwei Preisträger nominiert.
Ein Merkblatt (vgl. Wettbewerb/Checkliste) hilft interessierten Studentinnen und Studenten bei der Abfassung ihres Bewerbungsdossiers.
Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung für junge Musiktalente ist nicht möglich. Bewerbungsdossiers sind der vom Rektorat der MHS bezeichneten Stelle (Dozentin, Dozent) fristgerecht einzureichen.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung für junge Musiktalente ist seit ihrer Gründung im Jahre 1995 von der Steuerbehörde des Kt. Luzern als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich privilegiert.